Heilpraktiker der Physiotherapie

Die beschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Physiotherapie) nach § 1 Absatz 1 HeilprG (sektoraler Heilpraktiker) ermöglicht es dem Physiotherapeuten/in, unabhängig von der ärztlichen Verordnung, also ohne Rezept, Patienten im physiotherapeutischen Bereich zu behandeln und diese privat abzurechnen.

Sektoraler Heilpraktiker im Bereich der Physiotherapie

Wir haben die Erlaubnis als sektoraler Heilpraktiker der Physiotherapie zu arbeiten. Sektoraler Heilpraktiker bedeutet, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, durch diese Weiterbildung dürfen wir Patienten direkt behandeln, ohne Arzt, der eine Verordnung ausstellen muss.

Die Vorteile sind schnellere Behandlung Ihrer Beschwerden, da Sie keine lange Wartezeiten für einen Arzttermin brauchen. Wir können mit Ihnen zusammen den Behandlungsplan erstellen und entscheiden, welche Maßnahmen, und wie viele Einheiten notwendig sind.

Kostenübernahmen durch Privat-Versicherungen oder Krankenkassen mit Heilpraktiker-Zusatzversicherung sind möglich.